Der Investor hat die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Weil gegen den abgelehnten Bürgerentscheid jedoch noch ein Widerspruchsverfahren läuft, muss der Rat den vorbereiteten Beschluss von der Tagesordnung nehmen.

Von Walter Mogk

#BONESE / #DÄHRE Die Diskussion um Windräder im Schmölauer Forst nimmt erneut Fahrt auf. Nachdem die vom Investor vorgeschlagene Fläche von 250 Hektar auf der Diesdorfer Seite des Waldgebiets im Mai als Windvorranggebiet in den Entwurf des Regionalplans aufgenommen und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Projekt erstellt wird, gibt es auch auf Dährer Seite Bewegung.

Die Windpark Dähre GmbH mit Sitz in Hildesheim, hinter der die gleichen Gesellschafter wie beim Investor auf Diesdorfer Seite stehen, hat bei der Gemeinde am 11. September die Einleitung eines Bauleitverfahrens beantragt. Ziel sei die „Herstellung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Windpark Dähre‘ in den Gemarkungen Bonese, Holzhausen und Schmölau“, heißt es in dem Schreiben. Auf der circa 496 Hektar großen Fläche, die laut Antragsteller „Teil eines größeren, zusammenhängenden Windparks, gemeinsam mit der Nachbargemeinde Diesdorf“ ist, sollen zwölf Windräder entstehen.

Nachdem die Regionalplaner den Windpark Dähre nicht im Planentwurf berücksichtigt haben, setzt der Investor jetzt auf die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel. Diese erlaubt es Kommunen, Windenergiegebiete im Rahmen der eigenen Bauleitplanung auszuweisen.

Typ, Nabenhöhe und Leistung der geplanten Windräder stehen laut Beschlussvorschlag noch nicht fest und müssen erst „im laufenden Planverfahren ermittelt werden“. Allerdings ist von „energetisch effektiven Anlagengenerationen“ die Rede, womit im Allgemeinen Windkraftanlagen von bis zu 260 Metern Gesamthöhe gemeint sind.

Entscheidung ist vertagt


Gegen die Windparkpläne gibt es seit zwei Jahren erheblichen Widerstand. Die Bürgerinitiative Keine Windkraftanlagen im Schmölauer Forst hatte sogar einen Bürgerentscheid erwirkt, für den über 450 Unterschriften gesammelt wurden. Dieser sollte am 28. September 2025 gemeinsam mit der Bürgermeisterwahl stattfinden und wurde von der Kommunalaufsicht auch zunächst für zulässig erklärt.

Doch das Landesverwaltungsamt stoppte das Vorhaben einen Monat vor der geplanten Abstimmung. Grund: Bereits mit dem Antrag des Investors auf eine Bauleitplanung für den Windpark sei ein Bürgerentscheid gegen das Vorhaben ausgeschlossen.

Den Beschluss zur Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids hatte der Dährer Rat jedoch trotz Aufforderung der Kommunalaufsicht zunächst nicht zurückgenommen und war dagegen sogar in Widerspruch gegangen. Dieser wurde im März vom Landesverwaltungsamt zurückgewiesen. Eine Klage lehnte der Rat wegen der zu erwartenden hohen Kosten ab.

Dennoch liegt seit einem Jahr ein weiterer Widerspruch auf dem Tisch der Behörden. Dieser richtet sich gegen den ersten Ablehnungsbescheid für den geplanten Bürgerentscheid.

Und weil der Widerspruch immer noch geprüft wird, darf über den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Windpark Dähre erst einmal nicht im Rat abgestimmt werden.

„Das Hauptamt hat mir am 21. September nach einer Intervention der Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass es ein schwebendes Widerspruchsverfahren gegen die Unzulässigkeit des Bürgerentscheids gibt und deshalb über dieses Thema nicht abgestimmt werden kann“, teilte Bürgermeister Jan Meine zu Beginn der Sitzung am Montag mit und beantragte, den Punkt deshalb von der Tagesordnung zu nehmen. Dem stimmten alle elf anwesenden Gemeinderatsmitglieder zu.

Eine politische Entscheidung für oder gegen ein Bauleitverfahren zum Windpark sei damit allerdings keineswegs getroffen worden, machte Meine klar. Es werde lediglich der Beschluss so lange zurückgestellt, bis über den Widerspruch entschieden ist.

Quelle: Von Walter Mogk Volksstimme https://epaper.volksstimme.de/

Foto: Redaktion Dähre
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