Lutke Schnökel aus Dähre ist seit vier Jahren Schöffe am Amtsgericht und denkt noch lange nicht ans Aufhören

#Dähre – „Die Delikte, mit denen wir es zu tun haben, reichen von der krassen Straftat bis zum simplen Streit am Gartenzaun“, sagt Lutke Schnöckel. Er muss es wissen, denn der Mann aus Dähre ist seit nunmehr vier Jahren Schöffe am Amtsgericht. Und das Ehrenamt als Laienrichter bereitet ihm so große Freude und erfüllt ihn derart, dass er sich für eine neue Amtszeit beworben hat.

Lutke Schnöckel aus Dähre ist seit vier Jahren Schöffe. Foto: Kai Zuber

Unterstützt wird der in der Kommune beschäftigte Mann von seiner Gemeinde: „Wir fördern ausdrücklich das Ehrenamt und ermuntern auch andere Bürger, sich als Schöffen zu bewerben. Natürlich stellen wir Lutke Schnöckel auch für seine Termine im Amtsgericht frei“, erklärt Dähres Bürgermeister Bernd Hane der AZ.

Etwa sechs Termine hat der derzeit 54-jährige Schnöckel pro Jahr als „Richter ohne Robe“, wie ehrenamtliche Schöffen oft bezeichnet werden. „Die Entscheidung, ob es für mich ab 2024 weiter geht, trifft ein Gremium im Sommer. Spätestens im Herbst weiß ich dann darüber Bescheid“, so Lutke Schnöckel.

Hintergrund: In Sachsen-Anhalt laufen aktuell die Vorbereitungen für die Schöffenwahl. In den kommenden Monaten werden die ehrenamtlichen Richter für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 bestimmt. In Sachsen-Anhalt werden rund 2500 Schöffen gesucht, die als „Richter ohne Robe“ die Strafgerichtsbarkeit verstärken. „Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit besonderer Bedeutung und großer Verantwortung. Schöffen haben in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter und entscheiden mit über Schuld und Strafe. Sie bringen sich damit aktiv in die Entscheidungen der Gerichte ein.

Durch diese besondere Bürgerbeteiligung in der Rechtsprechung wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt. Wer das Schöffenamt übernimmt, hat höchste Anerkennung verdient“, betont das zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023 werden aktuell von den kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt. Für das Schöffenamt können sich Bürger bei ihrer Kommune informieren und bewerben, in der sie wohnen und gemeldet sind. Bewerbungen zum Amt eines Jugendschöffen sind an das Jugendamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises zu richten. Zu beachten sind die jeweiligen Bewerbungsfristen, die die Kommunen selbst bestimmen.

Quellenangabe: Kai Zuber – Altmarkkreis Salzwedel vom 09.06.2023, Seite 4

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