Ausschreibung zur Besetzung für das Ehrenamt der Schiedsfrau/ des Schiedsmannes für die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf zum 01.12.2025
Gemäß dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Juni 2001 i. V. m. dem Kommunalverfassungsgesetz für das Land SachsenAnhalt vom 17.06.2014 ist die Schiedsstelle für die Verbandsgemeinde BeetzendorfDiesdorf einzurichten und zu besetzen.
Die Einrichtung der Schiedsstelle dient der Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten im Gebiet der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf.
Da die Amtszeit der zurzeit tätigen Schiedspersonen abläuft ist die Schiedsstelle mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Schiedspersonen neu zu besetzen.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden für eine Amtszeit von fünf Jahren, durch den Verbandsgemeinderat, gewählt sowie durch den Direktor des Amtsgerichtes berufen.
Die Schiedspersonen leisten durch ihre Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag für ein konfliktfreies Zusammenleben in den Gemeinden und entlasten damit die Amtsgerichte. Die Bedeutung der Schiedsstellen zeigt sich unter anderem darin, dass seit dem Jahr 2001 bei bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten eine Klageerhebung vor dem Amtsgericht erst dann zulässig ist, wenn die Parteien vorher versucht haben, sich in einem Schlichtungsverfahren zu einigen. Neben der Durchführung von Schlichtungsverfahren führen die Schiedsleute regelmäßig Sprechstunden durch. Darüber hinaus stehen sie den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde schriftlich, fernmündlich und per E-Mail als Ansprechpartner zur Verfügung.
Aufgaben der Schiedsstelle sind
- die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche,
- Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre
- Sühneversuche vor Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage (z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch).
Voraussetzungen für die Berufung in das Amt der Schiedsperson sind:
- die Eignung der zu berufenden Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten,
- der Hauptwohnsitz soll im Schiedsstellenbezirk liegen,
- das 25. Lebensjahr soll bei Beginn der Amtsperiode vollendet sein.
Als Schiedsperson ausgeschlossen ist,
- wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- wer in Vermögensverfall geraten ist.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum bis zum 31.07.2025 schriftlich bewerben. Die Bewerbung (Ihre persönlichen Daten und einen kurzen Lebenslauf) richten Sie bitte an die
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf
Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf
Oder per Email an:
b.schulz@vg-beetzendorf.de
Beetzendorf, 20.06.2025
Seidel
Verbandsgemeindebürgermeisterin