Photovoltaik vor Ort als Zukunftslösung ist inzwischen wichtigen Schritt weiter

#Siedendolsleben – Der Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Siedendolsleben“ wurde vom Rat der Gemeinde Dähre bei der jüngsten Sitzung am Montag mehrheitlich gefasst. Wegen eines Formfehlers im Zuge der ersten Abstimmung (ein befangener Ratsherr durfte sich zu dem Projekt äußern, was jedoch nicht erlaubt war) musste der Beschluss nun erneuert werden. Bereits vor zwei Jahren wurde für das Vorhaben in Siedendolsleben ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Damit ist die Umsetzung des Vorhabens einen Schritt weiter gelangt.

Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung hatten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf und der Begründung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Siedendolsleben“ zu äußern. Es sind Stellungnahmen eingegangen, die zur Überarbeitung der Planung und zur Ergänzung der Begründung sowie zur Erarbeitung des Umweltberichtes geführt haben.

Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches müssen im Rahmen der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Dazu war eine Umweltprüfung durchzuführen.

Die PV-Anlage ist auf einer Fläche von ca. 13 Hektar und mit einer Leistung von ca. 16,5 MWp geplant. Vorgesehen ist eine Süd-Ausrichtung mit 180 Grad Azimut und einem Neigungswinkel von 15 Grad. Es kommt eine Unterkonstruktion mit drei im Hochformat ausgerichteten Modulen über die Tischbreite zum Einsatz. Die Modulunterkante ist auf 0,8 Meter Höhe und die Moduloberkante auf maximal 3,5 Meter geplant. Es wird ein minimaler Abstand von 20 Metern zur Kreisstraße eingehalten.

Bei der Dährer Ratssitzung am Montag ging es auch um die Zulässigkeit des jüngsten Bürgerbegehrens gegen den geplanten Windpark im Wald bei Schmölau. Hier ist der aktuelle Stand, dass in Folge der Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes dies das Begehren im Gegensatz zur Gemeinde, der Verbandsgemeinde (VG) und der Kommunalaufsicht des Altmarkkreises, jedoch in enger Abstimmung mit dem zuständigen Magdeburger Ministerium ablehnt. Ob es nun in der Sache eine amtliche Verfügung (Frist bis zum 29. August) gibt, werden die nächsten Tage zeigen, erfuhr die AZ aus der VG-Verwaltung.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner